Vertragsbedingungen Gymnasium

1. Allgemeines

Die Steinmühle ist eine staatlich anerkannte Schule in freier Trägerschaft. Schulträger ist Steinmühle Marburg e.V., Steinmühlenweg 21, 35043 Marburg – vertreten durch den Vorstand Egon Vaupel und Gerhard Müller (VR 730 – eingetragen beim Amtsgericht Marburg).
 

2. Beschulungsvertrag

Eine Aufnahme von Schüler:innen in das Gymnasium Steinmühle kann erfolgen, wenn von den Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter:innen Aufnahmeanträge schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
 

3. Vertragsbedingungen

  • Das Vertragsverhältnis kann durch die Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum
    31. Januar oder zum 31. Juli ordentlich gekündigt werden. Zugang der Kündigung: spätestens am 31. Oktober bzw. 30. April.
  • Verlässt ein/e Schüler:in ohne Beachtung der genannten Kündigungsfrist die Schule, bleibt der Anspruch auf Zahlung des geschuldeten Schulbeitrages unberührt bis zum vertraglichen Fristende.
  • Die vorstehenden Regeln gelten unbeschadet des beiderseitigen Rechts zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Wichtiger Grund kann z.B. wiederholte Verletzung der Schulordnung sein. Muss eine außerordentliche Kündigung aus Gründen des Schüler:innenverhaltens erfolgen, erlischt der Anspruch auf Zahlung des Schulgeldes erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Vertragsverhältnis bei Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen geendet hätte.
  • Ist ein/e Schüler:in nach gültigen schulrechtlichen Bedingungen gezwungen, die Schule im Laufe des Schuljahres zu verlassen, endet das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Ende des Monats, mit dem die rechtliche Unmöglichkeit des weiteren Schulbesuchs rechtsverbindlich festgestellt und bekannt gemacht wird.

 
4. Schulbedingungen

Die Schulbedingungen werden durch die für staatlich anerkannte Ersatzschulen geltenden Paragraphen des Hessischen Schulgesetzes und die zugehörigen Verordnungen geregelt.

Zur Aufnahme in das Gymnasium Steinmühle müssen die schulrechtlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sein. Die Aufnahme erfolgt unter Vorbehalt, bis der erforderliche Maserschutznachweis vorliegt.

 
5. Schulgebühren

  • Für den Besuch des Gymnasiums Steinmühle sind eine einmalige Aufnahmegebühr, ein Schulgeld und ein Essensbeitrag (obligatorisch für die Klassen 5 und 6) zu entrichten. Die aktuellen Schulgebühren entnehmen Sie bitte unserer Website: www.steinmuehle.de/service.
  • Das Schulgeld und der Essensbeitrag sind monatliche Beträge, die im Voraus am Anfang eines Monats fällig sind. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
  • Die Rechnungen werden in zwei Teilen ausgestellt: 5 Zwölftel des Jahresbeitrages am 1. August, 7 Zwölftel des Jahresbeitrages am 1. Januar. Die monatlichen Zahlungen erfolgen entweder per Lastschriftmandat oder per Überweisung.
  • Gerät der/die Vertragspartner:in bezüglich der Schulkosten mit einem Betrag in Rückstand, der zwei Monatsraten erreicht oder übersteigt, so ist die Schule berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall ist das vereinbarte Entgelt bis zum ordnungsgemäßen Vertragsende zu entrichten.
  • Die Schule ist berechtigt, das Schulgeld und den Essensbeitrag den gestiegenen Kosten anzupassen. Erhöhungen werden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt gegeben.

 

Steinmühle Marburg e.V.

Marburg, im Februar 2023

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Tanja Herfert

Schulsekretärin

Telefon: 06421 408-20

tanja.herfert@steinmuehle.net

Daniela Hoffmann

Schulsekretärin

Telefon: 06421 408-20

daniela.hoffmann@steinmuehle.net