Die Gebühren für die Bilinguale Grundschule Steinmühle

Eine bilinguale Schule ist nicht zuletzt durch den zusätzlichen Förderbedarf und die oben beschriebene Immersionsmethode aufwendiger und personalintensiver als eine deutsche Ersatzschule. Den Eltern der Schüler/innen der Klassen 1 bis 4 müssen daher monatlich 445,00 € in Rechnung gestellt werden. In diesen Beträgen sind jeweils 60,- € für die Betreuung der Schülerinnen und Schülern zur Zeit des offenen Beginns des Grundschultages enthalten. So sollen Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder bereits ab 7:30 Uhr in der Schule betreuen zu lassen. Das Schulgeld wird demnach für die Klassen 1 bis 4 auf 385,00 € festgelegt.

Das Betreuungs- und Essensgeld

Der Betrag von 385,00 € Schulgeld plus 60,- € Betreuungsgeld für die frühe Betreuungszeit sind verbindliche Kosten. Daneben wird für alle Schüler:innen eine Essenspauschale für das tägliche Mittagessen, die Getränke und ein Obst-Gemüse-Frühstück erhoben. Die Kosten dafür orientieren sich an den in den Jahrgangsstufen 5 und 6 erhobenen Essensgebühren unseres Gymnasiums und werden mit 90,- € pro Monat veranschlagt.

Der Unterricht endet um 15:00 Uhr. Eltern, die ihr Kind zu dieser Zeit noch nicht abholen können, werden optional zwei Betreuungseinheiten am Nachmittag angeboten. Diese umfassen ein spielerisches, kindgerechtes und aktivierendes Programm. Die erste Betreuungseinheit dauert von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr, die zweite von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Je Betreuungseinheit werden Gebühren von 60,- € pro Kind und Monat erhoben, die nur anfallen, wenn sie gebucht werden.

Kosten für Einzelförderung

Falls Schüler:innen jenseits des Flexiblen Schulanfangs (also ab Klasse 3) in die Bilinguale Grundschule Steinmühle einsteigen, erwarten wir Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A1 in den Sprachen Deutsch und Englisch. Liegt dieses Sprachniveau nicht vor, ist eine nach Aufnahme nach Absprache trotzdem möglich, wenn zusätzlicher Förderunterricht gebucht wird. Die Kosten für diesen zusätzlichen Förderunterricht müssen zusätzlich und entsprechend Aufwand bezahlt werden.